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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | UN-Behindertenrechts- konvention

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)?

Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung, doch nur 45 Staaten haben Vorschriften, welche die Rechte behinderter Menschen in den Fokus rücken. In Anbetracht dieses Missstandes beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen, auch UN genannt, im Jahr 2001, ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung zu erstellen. Im Zentrum sollte vor allem die Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft stehen.

Am 13. Dezember 2006 war es dann endlich so weit: Die Generalversammlung der UN nahm den Entwurf eines „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz auch UN-Behindertenrechtskonvention) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll an. Mit den Unterschriften von 128 Staaten sowie der EU trat diese wichtige internationale Konvention im Jahr 2008 in Kraft.

Der Vertrag konkretisiert einerseits grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Andererseits formuliert er Aufgaben und Pflichten der Staaten, die hinter diesem Vertrag stehen. Folgende Lebensbereiche werden deutlich hervorgehoben:

  • Barrierefreiheit
  • Persönliche Mobilität
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Beschäftigung
  • Rehabilitation
  • Teilhabe am politischen Leben
  • Gleichberechtigung
  • Antidiskriminierung

     

Die unverzichtbare Basis für die Konvention bietet der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören uneingeschränkt in die Mitte der Gesellschaft. Dafür gilt es sich starkzumachen – im großen politischen wie im kleinen alltäglichen Kontext. 

Hier finden Sie die ausführliche Fassung der UN-BRK zum Herunterladen und Nachlesen. 


Hier finden Sie die UN-BRK 
kurz und bündig in Leichter Sprache erklärt.