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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Aktionsplan der DGUV zur UN-Konvention

Ein Rollstuhlfahrer sitzt an seinem Schreibtisch. An der Wand sind Bücherregale.

Die seit dem 26. März 2009 geltende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen spricht auch eine Gruppe an, die der Unfallversicherung wichtig ist: Menschen, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden oder die von einer Berufskrankheit betroffen sind.

Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, also die Selbstverwalter auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, hat deshalb im November 2011 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen eigenen Aktionsplan beschlossen. Mit diesem Aktionsplan möchte die gesetzliche Unfallversicherung einen eigenständigen und nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten.

Zentrales Ziel der UN-BRK und damit auch des Aktionsplans der Unfallversicherung ist die Inklusion. Inklusion fußt auf dem Gedanken, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleich sind und gleiche Rechte haben. In der Konsequenz heißt das: Jeder Mensch muss von Anfang an die Möglichkeit haben, entsprechend seinen Wünschen und Fähigkeiten an der Gesellschaft teilzunehmen.

Handlungsfelder und Ziele des DGUV-Aktionsplans

Die Inhalte und Ziele der UN-BRK werden von der gesetzlichen Unfallversicherung in allen Organisationsbereichen vermittelt, sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Einrichtungen und Partner.

Menschen mit Behinderungen werden in der Öffentlichkeit und Kommunikation mit der größtmöglichen Selbstverständlichkeit dargestellt. 

Eine barrierefreie Kommunikation für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wird konsequent weiterentwickelt.

Eine barrierefreie Umwelt (Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen, eigene Gebäude, Infrastruktur etc.) wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherungen, ihre Versicherten und Partner schrittweise ausgestaltet.

Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei Prozessen wird gestärkt. Dies erfolgt durch das Einbeziehen von Selbsthilfegruppen, Schwerbehindertenvertretungen und einzelnen Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache.

Die gesetzliche Unfallversicherung fördert Beratung und Erfahrungsaustausch zwischen Menschen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall und Menschen mit ähnlichen Behinderungen (Peer-Prinzip). Die Menschen mit Behinderungen, also die Unfallversicherten, erhalten bei der Festlegung von Qualitätsstandards und ihrer Sicherung eine aktive Rolle.

Die gesetzliche Unfallversicherung baut das Prinzip der Individualisierung aus. Die Unfallversicherten und ihre Bedürfnisse sind Ausgangspunkt und Maßstab der Maßnahmeauswahl und -planung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Besonders die Teilhabe der Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft werden gestärkt, auch in der Vielfalt der Angebote.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Vielfalt unter den Menschen mit Behinderungen durch eine Vielfalt von Angeboten Rechnung.

Bei den Leistungsangeboten berücksichtigt die gesetzliche Unfallversicherung neben der Vielfalt der Behinderungen insbesondere auch die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, von Kindern und von Menschen mit Migrationshintergrund und von Menschen mit Pflegebedarf. 

Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich verstärkt für eine inklusive Arbeitswelt ein. Sie leistet ihren Beitrag zur Förderung des Inklusionsgedankens an Schulen und in Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen).

Die gesetzliche Unfallversicherung verstärkt ihre Aktivitäten in Bezug auf Angebote zur inklusiven Gemeinschaft, wie etwa Sport und Freizeit, insbesondere zu gemeinsamen Aktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, dass ihre Leistungen möglichst erreichbar und verfügbar sind aus der Perspektive der Lebensräume von Menschen mit Behinderungen, was auch den ländlichen Raum umfasst.